Das Transportgut
Messkopf im Behälter, Halterung und getrennte Elektronikmodule bilden den angenommenen Umfang.
Die Planungsaufgabe
Handhabungsbedingungen, Empfangsort und Dokumentenzuständigkeiten sind noch zu bestätigen. Die Gerätebezeichnung allein beantwortet diese Fragen nicht.
